Sondereigentumsverwaltung
Die Hausverwaltung übernimmt im Regelfall folgende Aufgaben:
Die Konto- und Buchführung über alle das Sondereigentum betreffenden Einnahmen und Ausgaben.
Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für die Mieter entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
Erstellung einer Kostenübersicht am Jahresende über alle Kontenbewegungen für den Eigentümer.
Einflussnahme auf die Mietpartei bei Verstößen gegen die Hausordnung.
Jährlich wird eine Hausabrechnung mit einer Übersicht aller Mieteinnahmen und Nachweis aller Ausgaben, sowohl der umlagefähigen wie der nicht umlagefähigen Kosten erstellt.
Kündigung und Neuvermietung
Die Hausverwaltung informiert den Auftraggeber unmittelbar bei einer Kündigung des Mietvertrages und vor dem Neuabschluss eines Mietvertrages.
Miet- und Erhöhung des Nebenkostenabschlages
Die Hausverwaltung überprüft regelmäßig den vereinbarten Mietzins und kann diesen anheben, wenn es im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dem dann gültigen Mietmarkt sinnvoll und zweckmäßig ist. Die Nebenkostenabschläge können von der Hausverwaltung angehoben werden, wenn sie nachweislich angepasst werden müssen.
Mietmahnungen und Rechtsfolgen
Der Hausverwaltung ist berechtigt, rückständige Mietbeträge nach neuer Rechtsprechung unter Hinzuziehung eines Anwaltes einzuklagen. Die Hausverwaltung informiert den Auftraggeber vor der Beauftragung eines Anwaltes.
Reparatur-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten
Ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber können normale Reparatur und Instandhaltungsarbeiten von der Hausverwaltung in Auftrag gegeben und bezahlt werden. Hierbei sind die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers zu beachten. Bei größeren Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen ist der Auftraggeber von der Notwendigkeit der Arbeiten schriftlich zu informieren.
Die Hausverwaltung übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich folgende Aufgaben:
Die Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber ehemaligen und aktuellen WEG-Verwaltern und Verwaltern des Sondereigentums.
Die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechtes in den WEG-Versammlungen
und die Neuvermietung.
Wir orientieren uns ganz an den Bedürfnissen unserer Kunden.
So übernehme wir auch gerne nur bestimmte Teilaufgaben der Sondereigentumsverwaltung (z.B. Betriebskosten-Abrechnungen mit den Mietern).