Miethausverwaltung
Zum Aufgabenbereich der Hausverwaltung gehören insbesondere:
Der Abschluss und die Kündigung von Mietverträgen
Die Neuvermietung einschließlich Mietersuche, die Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern, die Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel, die Entgegennahme und Anlage von Mietkautionen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie deren Abrechnung nach Beendigung des Mietverhältnisse.
Die Einziehung der Mieten und Betriebskosten
Die Abrechnung der Betriebskosten gegenüber den Mietern, ggf. die Beitreibung rückständiger Zahlungen. Die gerichtliche Geltendmachung von Rückständen hat die Hausverwaltung in Abstimmung mit dem Auftraggeber einem Rechtsanwalt zu übertragen Gleiches gilt für Kündigungsprozesse.
Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
Insbesondere die Stellung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, die Wahrnehmung sämtlicher anderer Rechte und Pflichten des Auftraggebers aus den Mietverhältnissen
Die pünktliche Zahlung
aller das Objekt betreffenden Steuern, Abgaben, Zinsen und sonstigen Lasten die Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, die pünktliche Zahlung der Versicherungsprämien, die Regulierung eventueller Schadensfälle; bei erheblichen Prämienunterschieden die Kündigung und der Neuabschluss von Versicherungsverträgen.
Die Vertretung des Auftraggebers
im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden.
Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen,
des Objekts einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen sowie Prüfung und Zahlung der daraus resultierenden Rechnungen.
Die Vergabe der für die laufende Instandhaltung
Instandsetzung und Reparatur des Objektes erforderlichen Arbeiten, die Rechnungsprüfung und -zahlung. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme einen mit dem Hauseigentümer vereinbarten Betrag, hat die Hausverwaltung wenigstens zwei Angebote einzuholen.
Der Abschluss und die Kündigung von Hausmeisterverträgen
sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z.B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen). Der Hausverwaltung obliegt die Überwachung und Kontrolle der Tätigkeiten der Vorgenannten in Bezug auf das Objekt.
Die Überprüfung sämtlicher Forderungen
Rechnungen, Belege unter anderem im Zusammenhang mit dem Objekt auf sachliche und rechnerische Richtigkeit, ggf. deren Beanstandung Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
Die Information des Auftraggebers
über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt.
ImmoRi orientiert sich ganz an den Bedürfnissen der Kunden.
Deshalb übernehmen wir auf Wunsch nur bestimmte Teilaufgaben der Miethausverwaltung. Unser Angebot ist modular aufgebaut und gliedert sich wie folgt auf:
A. TECHNISCHE VERWALTUNG
Wir führen in regelmäßigen Abständen Objektbegehungen durch, um
- die Einhaltung der Hausordnung sicherzustellen (z.B. Freihalten der Fluchtwege)
- mögliche Schadensrisiken festzustellen
Wir lassen regelmäßig die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen überprüfen, überwachen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten und übernehmen bei größeren Umbaumaßnahmen die Projektleitung.
Wir arbeiten mit sehr zuverlässigen Architekten, Statikern und Handwerkern zusammen, die in Notfällen auch kurzfristig zur Verfügung stehen. Wir legen bei der Auswahl unserer Geschäftspartner größten Wert auf Termintreue und Qualitätsarbeit.
B. KAUFMÄNNISCHE VERWALTUNG
Wir übernehmen die gesamte Buchhaltung, wickeln den Zahlungsverkehr mit Mietern und Handwerkern ab und legen bei Bedarf Liquiditätsüberschüsse für Sie an. Falls Sie Mietumsätze mit MwSt. tätigen, erstellen wir für Sie die USt-Voranmeldungen und geben diese fristgerecht beim Finanzamt ab. Am Jahresende erstellen wir die erforderlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen im Einklang mit der Betriebskosten- und der Heizkostenverordnung.
Wir analysiere Ihre Haus- und Grundstücksrisiken und schließen für Sie bedarfsgerechte Versicherungen ab.
Bei Reparaturen und Baumaßnahmen holen wir für Sie Angebote ein, wählen die beste Alternative aus und überwachen die vertragsgerechte Durchführung der vergebenen Arbeiten.
Bei steuerlichen Fragestellungen (3-Objekt-Grenze, Sachbezug bei Hausmeisterwohnungen, Vorsteuerabzug bei nur teilweiser USt-pflichtiger Grundstücksvermietung, Bildung einer Ersatzbeschaffungsrücklage nach § 6b EStG, etc.) greife wir auf versierte Steuerexperten zurück, um bereits im Vorfeld steuerliche Probleme auszuräumen.
Bei Streitigkeiten mit Mietern oder Handwerkern arbeiten wir mit erfahrenen Fachanwälten zusammen.
C. VERMIETUNGSSERVICE
Wir unterstützen Sie bei der optimalen Weitervermietung frei werdender Flächen bzw. beim Verkauf Ihres Anwesens. Wir erstellen Exposés für Sie, bewerben Ihr Objekt und wähle die infrage kommenden Mieter aus.
Wir erstellen rechtssichere Mietverträge und geben dieses Wissen gerne im Rahmen unserer Vermietungsdienstleistung an Sie weiter.